Wir, Rechtsanwältin und Notarin (Amtssitz Eschborn) Alexandra Brehm-Kaiser, Rechtsanwältin Nicole Binder (freie Mitarbeiterin) und Rechtsanwalt Joachim Drinhaus (freier Mitarbeiter) und unser Mitarbeiterteam, sind für Ihre Interessen und Ziele tätig.
Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit uns vereinbaren, uns anrufen oder mit uns per eMail oder via Skype in Kontakt treten.
Wir vertreten Sie bundesweit und unabhängig von Ihrem Wohnort.
Es gibt immer mehr Abiturienten, aber bei weitem nicht genügend Studienplätze.
Nur wenn Sie ein Spitzenabitur von 1,0 oder 1,1 haben, erhalten Sie in den sogenannten "harten" Numerus-clausus-Fächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie direkt als Abiturbeste/r einen Studienplatz.
Alle anderen Studienbewerber müssen auf das Auswahlverfahren der Hochschulen hoffen oder erhalten – bedingt durch die schrittweise Abschaffung der Wartezeit – keinen Studienplatz im medizinischen Wunschstudiengang mehr in Deutschland.
Wenn Sie ein Bachelor-, Lehramts-, Staatsexamens- oder Master-Studium anstreben, sieht es häufig leider nicht anders aus.
Schön, wenn Ihre Ausbildung (oder die Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes) ohne Probleme verläuft und am Ende der gewünschte Abschluss (mit der angestrebten Note) erworben wird.
Wenn es nicht so läuft wie gedacht, befassen wir uns mit den daraus entstehenden Folgen für Sie. Was kann passiert sein? Vielfältig sind die Möglichkeiten, den Ausbildungs-anforderungen vermeintlich nicht zu entsprechen.
Sie möchten Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz einen Sonderantrag hinzufügen, um Chancengleichheit zu erhalten.
Sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, kann zum Beispiel ein begründeter Härtefallantrag die Chance auf einen Studienplatz erhöhen.
Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung zu den Aussichten aufgrund Ihrer persönlichen Situation und Begleitung bei der Erstellung des Sonderantrags.
Studienplatzklage für das Sommersemester 2023
Die erste außergerichtliche Frist läuft am 01.03.2023* ab!
Sprechen Sie uns an!
*(abhängig vom Studiengang, Fachsemester und Bundesland)
SS 2023 – START der Koordinierungsphase
Von Beginn an können Zulassungsangebote für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen, die dann auch bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Hochschulen ihre jeweiligen Ranglisten übermitteln und freigeben.)
SS 2023 - ENDE Nachreichung von Unterlagen im ZV (Zentrales Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge – Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) - Ausschlussfrist
SS 2023 – START der Koordinierungsregeln
Die Termine für die Bereitstellung der Zulassungsangebote stehen noch nicht fest.
SS2023 – Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landärzte und Öffentlicher Gesundheitsdienst (für den StudiengangHumanmedizin), Zweitstudium im ZV und auch alle Zulassungsangebote auf Grundeiner bevorzugten Auswahl nach Ableistung eines Dienstes (ZentralesVergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge)
Erstnach verbindlicher Annahme eines Angebots oder nach automatischer Zulassungwird ein Zulassungsbescheid erstellt.