Es gibt immer mehr Abiturienten, aber bei weitem nicht genügend Studienplätze.
Nur wenn Sie ein Spitzenabitur von 1,0 oder 1,1 haben, erhalten Sie in den sogenannten "harten" Numerus-clausus-Fächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie direkt als Abiturbeste/r einen Studienplatz.
Alle anderen Studienbewerber müssen auf das Auswahlverfahren der Hochschulen hoffen oder erhalten - bedingt durch die schrittweise Abschaffung der Wartezeit - keinen Studienplatz im medizinischen Wunschstudiengang mehr in Deutschland.
Wenn Sie ein Bachelor-, Lehramts-, Staatsexamens- oder Master-Studium anstreben, sieht es häufig leider nicht anders aus. Der Numerus-clausus hat sich längst auf fast alle Studiengänge ausgebreitet.
Was können Sie tun, wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, weil Sie die Zulassungskriterien nach Leistung nicht erfüllen oder im Auswahlverfahren der Hochschulen gescheitert sind bzw. aller Voraussicht nach scheitern werden?
Sie haben in fast allen Studiengängen - wenn auch mit durchaus unterschiedlichen Erfolgschancen - die Möglichkeit, einen Studienplatz einzuklagen.
Wir helfen Studienbewerbern, die von hochschulstart.de (früher ZVS) oder den Hochschulen abgewiesen wurden, durch eine sog. Studienplatzklage (Numerus-clausus-Verfahren) wegen nicht ausgeschöpfter Ausbildungskapazitäten zu Ihrem Wunschstudienplatz.
In den medizinischen Studiengängen schlagen wir Ihnen die erfolgversprechenden Universitäten vor, stellen außergerichtlich und gerichtlich form- und fristgerecht die erforderlichen Anträge und begründen im Einzelnen, warum eine konkrete Universität mit der an hochschulstart.de gemeldeten oder unmittelbar vergebenen Zahl von Studienplätzen ihre Kapazität nicht ausgeschöpft hat. In allen anderen Studiengängen teilen Sie uns Ihren Wunschstudienort mit und wir schätzen mit Ihnen die Erfolgsaussichten ein, dort einen Studienplatz zu erstreiten.
Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig - vor Erhalt eines Ablehnungsbescheides - mit der Frage, ob Sie einen Studienplatzklage vorbereiten bzw. durchführen möchten, befassen und diese Entscheidung nicht erst treffen, wenn Sie den Ablehnungsbescheid in Händen halten. Dann kann es für das betreffende Semester für Studienplatzverfahren bereits zu spät sein. Auch für die Studienplatzklagen gibt es Fristen. Die gerichtlichen Verfahren sind durch außergerichtliche Bewerbungen an die jeweiligen Hochschulen "vorzubereiten". Damit wir alle Chancen für Sie wahren können, sollten die Bewerbungen in der Regel für ein Wintersemester bis zum 15.07. und für ein Sommersemester bis zum 15.01. erfolgt sein. Je früher Sie sich entscheiden, umso höher sind Ihre Erfolgschancen („Der frühe Vogel fängt den Wurm!“).
Gerne informieren wir Sie speziell, detailliert und realistisch zu allen Fragen, insbesondere:
Wie groß sind die Chancen, einen Studienplatz in meinem Wunschstudiengang einzuklagen?
Wie lange dauert das Verfahren?
Was kostet die Studienplatzklage?
Auskunft zum Quereinstieg bzw. Studienortwechsel erhalten Sie hier.
Sie können unsere Informationen kostenfrei & unverbindlich anfordern.