Das neue Auswahlverfahren seit dem Sommersemester 2020

February 13, 2020

Das neue Auswahlverfahren seit dem Sommersemester 2020 und die Studienplatzklage

hochschulstart.de hat für das Sommersemester 2020 erstmals das neue Auswahlverfahren zur Vergabe der Studienplätze in den medizinischen Studiengängen durchgeführt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2017 das bisherige Verfahren zum Teil als verfassungswidrig erklärt, so dass hier umfangreiche Änderungen erfolgen mussten.

Welche Auswirkungen hat das neue Auswahlverfahren auf die Studienplatzklage?

Im Hinblick auf die Zulässigkeit und Durchführbarkeit der Studienplatzklage ergeben sich keine Änderungen. Die Studienplatzklage ist auch mit der Änderung des Vergabeverfahrens möglich. Auch die Chancen, hierdurch einen Studienplatz zu erhalten, sind durch das neue Vergabeverfahren grundsätzlich nicht verändert.

Der Grund hierfür ist, dass sich die klassische Studienplatzklage nicht gegen die Vergabe von Studienplätzen durch hochschulstart.de richtet oder gegen die direkte Vergabe der Studienplätze durch die Universitäten im höheren Fachsemester. Die klassiche Studienplatzklage ist auf einen sogenannten außerkapazitären Studienplatz ausgerichtet. Dies sind Studienplätze, welche die Universitäten - durch beispielsweise fehlerhafte Berechnung der eigenen Kapazität - nicht als Studienplätze ausgewiesen haben und daher mehr Studierende ausbilden können, als angegeben. Es geht daher um die Ausbildungskapazität an sich und nicht die Vergabe der schon durch die Universitäten ausgewiesenen Studienplätze.

Damit kommt es für den Bereich der Studienplatzklagen auch weiterhin nicht auf die Vergabe der Studienplätze durch hochschulstart.de oder im höheren Fachsemester durch die Universitäten selbst an, sondern nach wie vor auf die korrekte Berechnung der möglichen Studienplätze.

Durch die Änderung des Vergabeverfahrens und die Abschaffung der Wartezeitquote haben insbesondere "Altwarter", das heißt Bewerber mit langer Wartezeit, keine Garantie mehr, einen Studienplatz über die Wartezeit zu erhalten. Unabhängig davon, ob diese Änderung verfassungsmäßig ist, sind Studienplatzverfahren für diese jungen Menschen oftmals nun die letzte Chance, einen Studienplatz zu erhalten.

Aber auch junge Menschen, die keinen Studienplatz erhalten, weil die Gewichtung der Abiturnoten und der zusätzlichen Eignungsnachweise, die für die Vergabe eines Studienplatzes eine Rolle spielen, nicht ausreichend sind, um einen Studienplatz zu erhalten, können weiterhin Studienplatzklagen als Weg zum Wunschstudium nutzen.

Die Studienplatzklagen sind daher nach wie vor ein adäquates Mittel, um einen Studienplatz zu erhalten!

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